HAMBURG Bis mindestens Ende Dezember wurde der allgemeine Sportbetrieb wegen der aktuellen Infektionsdynamik großflächig vom Senat heruntergefahren. Sport allein, zu zweit, mit Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist auf öffentlichen, vereinseigenen und privaten Sportanlagen im Freien (nicht in Sporthallen) sowie im öffentlichen Raum weiter möglich. (sc)
Last modified: 17. Dezember 2020