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Verloren im Impfdschungel

24. März 2021

Protokoll einer missglückten Terminrecherche – Behörde bittet um Geduld

ALSTERTAL/ WALDDÖRFER Wer eine Impfung gegen das Corona-Virus wünscht, braucht einen langen Atem und Orientierungssinn im Behörden-dschungel wie unsere Leserin Gabi T. (Name bekannt) erfahren musste. Sie leidet an einer Autoimmunerkrankung, würde lieber heute als morgen geimpft. Sie ist Mitte 40, nimmt seit 20 Jahren täglich Medikamente. Damit gehört sie zur dritten Impfgruppe. Gabi T. versuchte telefonisch zu klären, wann sie geimpft werden könnte – und verzweifelte bei der Recherche.

Protokoll einer Irrfahrt im Behördendschungel

  1. Ich rufe bei der Barmer an. Die Dame an der Hotline fühlt sich nicht zuständig. Sie sei in einem anderen Bundesland außerhalb Hamburgs und wie das in Hamburg laufe, wissen sie nicht. Ich möge doch bitte bei meinem Hausarzt anrufen.
  2. Ich rufe bei meinem Hausarzt an. Mein Hausarzt sagt, er wisse es nicht und dass er dafür nicht zuständig sei. Unter der 116117 würde ich mehr Informationen erhalten.
  3. Die 116117 gibt Auskünfte zur allgemeinen Impfthematik, weiß aber über meinen konkreten Fall natürlich nicht Bescheid. Sie sagt, ich soll mich bei meiner hausärztlichen Praxis melden. Man sei in Hamburg ja eh erst bei der ersten Impfgruppe. Und wann meine Gruppe dran wäre, würde ich aus den Medien erfahren. Und dann müsste ich ja nur meinen Hausarzt um ein Attest bitten.
  4. Ich rufe zum zweiten Mal beim Hausarzt an. Ich sage ihm, dass mir die 116117 nicht weiterhelfen kann. Die Sprechstundenhilfe kramt schließlich einen Zettel hervor. „Ach“, sagt sie, „hier steht es ja: Wir sollen keine Atteste mehr ausstellen, weil die Patientinnen und Patienten damit bei den Terminen zurückgewiesen werden.“ Ab jetzt würde gelten: Die Sozialbehörde fordert die entsprechenden Gruppen aktiv auf, zum Impfen zu erscheinen. Ich möge mich doch einfach bei der Sozialbehörde erkundigen.
  5. Ich rufe die Sozialbehörde an. Die Sozialbehörde weiß von nichts und sagt, dass die Nummer 116117 für diese Fragen zuständig sei. Ich sage der Sozialbehörde, dass die Nummer 116117 nichts über meinen konkreten Fall weiß. Die Sozialbehörde sagt, ich solle mich doch bei meiner hausärztlichen Praxis melden.

Hilfe, liebes Heimat-Echo, könnt Ihr helfen und aufklären?“, schreibt Gabi T. uns.

Bei der Sozialbehörde, die für die Impfungen zuständig ist, erfahren wir Folgendes: Generell gilt, dass Vorerkrankte durch ihre Arzt- beziehungweise Facharztpraxis angesprochen werden. Einige Risiko-Patienten, darunter Onkologie- und Dialyse-Patienten sowie Menschen mit schweren Lungenerkrankungen oder schweren Depressionen sind sogar in der zweiten Priorisierungskategorie als Impfberechtigte vorgesehen, „in Hamburg aber aufgrund des Mangels an Impfstoff derzeit noch nicht aufgerufen.“ Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum sei nicht möglich. „Von daher“, so die Behörde weiter, „müssen wir weiterhin um Geduld bitten und können keinen konkreten Termin nennen.“

Das heißt: Impfberechtigte werden von der Behörde oder von ihrem behandelnden Facharzt informiert. Erst dann können sie sich unter der 116117 oder online unter impfservice.de einen Termin holen. Die Impfreihenfolge gibt es unter: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940.

Last modified: 24. März 2021

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