Regelungen gelten zunächst bis zum 14. Februar
HAMBURG Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in einem Schreiben an die Schulleitungen Regelungen veröffentlicht, die zunächst bis zum 14. Februar gelten. Die Aussetzung der Präsenzpflicht wird verlängert, wobei Kinder, die nicht zu Hause lernen oder betreut werden können, weiterhin zur Schule geschickt werden dürfen.
Schüler, die die erste bis zehnte Klasse beziehungsweise die Vorstufe der Stadtteilschulen besuchen, schreiben bis Ende Januar keine Klassenarbeiten. Sofern sich auch ohne Klausuren klare Zeugnisnoten ergäben, könne darauf verzichtet werden. Wenn es jedoch für eine eindeutige Vergabe der Zeugnisnote erforderlich ist, müssen Lehrer Gelegenheit für eine Ersatzleistung schaffen. Die Abschlussprüfung zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss fällt weg. Das vollwertige Abschlusszeugnis soll sich aus den Jahresnoten der einzelnen Fächer zusammensetzen. Hierfür werden ausschließlich die im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen zu Grunde gelegt. Die zentrale schriftliche Überprüfung in den zehnten Klassen der Gymnasien entfällt. Sie soll von den Fachlehrern durch Klassenarbeiten ersetzt werden. Klausuren und Präsentationsleistungen in der Studienstufe können unter Einhaltung der Hygienevorschriften in den Schulen stattfinden. Ob es bei der Durchführung des schriftlichen Abiturs Entlastungen für die Schüler geben wird, steht aktuell noch nicht fest. (ak)
Last modified: 4. November 2021