Finanzbehörde startet Kampagne „Fair für alle“ zur neuen Hamburger Grundsteuer
ALSTERTAL/WALDDÖRFER Zur Einführung der neuen Hamburgischen Grundsteuer startet die Finanzbehörde eine breit angelegte Informationskampagne. Zum Auftakt fand am Montag, den 21. März, eine erste Informationsveranstaltung auf dem Gänsemarkt statt. In den kommenden Wochen wird Senator Andreas Dressel gemeinsam mit einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzbehörde mit einem Infomobil in allen sieben Hamburger Bezirken unterwegs sein, um über die neue Grundsteuer zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Standorte sind jeweils an den örtlichen Wochenmärkten.
Neben Plakaten und Flyern, die in den Hamburger Finanzämtern und Kundenzentren ausliegen, finden die Hamburger Bürger alle Informationen und Hintergründe auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de kompakt und einfach erklärt.
Etwa über die neue Bewertung der Grundstücke und die nötigen Daten, die die Eigentümer dafür in diesem Jahr abgeben müssen.
„Wir gehen jetzt mit einer breit aufgestellten Infokampagne zur neuen Grundsteuer in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Senator Dr. Andreas Dressel. „Unser neues Hamburger Grundsteuer-Modell ist einfach, transparent und aufkommensneutral – es ist wie der Leitsatz unserer Kampagne: Fair für Alle.“
Gleichwohl bringe eine solche Reform aber natürlich viele Neuerungen und Fragen mit sich. Dies gelte zum Beispiel für die im Sommer startende Feststellung der Grundsteuerwerte, zu der alle Grundeigentümer aufgerufen sind. „Darüber informieren wir auf den vielen verschiedenen Kanälen, bieten Hilfestellungen und geben Antworten. Ich freue mich auf viele interessante Gespräche und den Austausch mit den Hamburgerinnen und Hamburgern in den nächsten Wochen!“, so Dressel.
Im Zuge der bundesweit notwendig gewordenen Grundsteuerreform hat sich Hamburg für ein eigenes Modell entschieden, das der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt besser gerecht werden soll. Hamburg setzt dafür auf das sogenannte „Wohnlagemodell“. Dabei wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Bei der Wohnlage wird zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das bekannte und beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Jetzt aktiv werden
Die neue Grundsteuer wird zwar erstmals 2025 erhoben, doch bereits in diesem Jahr müssen die Eigentümer aktiv werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Die erforderlichen Angaben sind überschaubar, da das Hamburgische Grundsteuergesetz eine vereinfachte grundsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsieht. So sind neben der jeweiligen Steuernummer und Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse), lediglich Angaben zu den Eigentümern bzw. Eigentümern mit ihren jeweiligen Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude zu machen. Schon jetzt stehen auf der Seite www.grundsteuer-hamburg.de detaillierte Anleitungen, wie die Erklärung ausgefüllt werden muss, bereit. Bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres soll diese dann möglichst auf elektronischem Weg über das Online-Portal www.elster.de abgegeben werden. (red)
Termine Info-Tour:
Volksdorfer Markt, 23. März, 8 bis 12 Uhr
Langenhorner Markt, 29. März, 14 bis 18 Uhr
Fuhlsbüttel, Ratsmühlendamm, 6, April, 8.30 bis 12 Uhr
Rahlstedt, Rahlstedter Bahnhofstraße, 20. April, 8 bis 12 Uhr
Wandsbek, Wandsbek Quarree: 4. Mai, 8 bis 12 Uhr
Last modified: 23. März 2022