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Grundsteuer wird neu berechnet

17. März 2021

Ab 2025 gelten neue Regeln – Hamburg geht bundesweit einen eigenen Weg

HAMBURG Aufatmen bei Hamburger Immobilienbesitzern: Hamburg bekommt ein neues, eigenes Grundsteuerrecht. Am Dienstag hat der Senat die dafür erforderliche Grundsteuerreform auf den Weg gebracht und geht mit dem sogenannten Wohnlagenmodell bundesweit nun eigene Wege. Demnach wird die Steuerlast für Grundstücke auf Basis von Lage und Fläche berechnet und nicht nach dem Bodenwert, wie es das Modell des Bundesfinanzministers und früheren Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) vorgesehen hat.

„Unser einfach anzuwendendes Wohnlagemodell bei der neuen Grundsteuer ist die richtige Antwort auf die teilweise dramatische Bodenwertentwicklung in unserer Stadt. Wir wollen Wohnen in Hamburg nicht weiter verteuern. Gerade günstiges Wohnen haben wir bei den verschiedenen Grundsteuer-Ermäßigungen besonders berücksichtigt. Das Wohnlagemodell ist sehr unbürokratisch, es werden nur wenige und einfach ermittelbare Angaben der Steuerpflichtigen benötigt, was wiederum technisch wenig Aufwand und im Ergebnis geringere Kosten bedeutet“, erklärt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Auch Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt zeigte sich gestern erleichtert. „Wir entkoppeln so die Entwicklung der Mietnebenkosten ein Stück weit von der hohen Dynamik der Grundstückspreisentwicklung“, sagt sie.

Einfamilienhaus mit Garten
Jetzt können Immobilienbesitzer die Grundsteuer einfach berechnen. Foto: adobestock

Mit der Reform reagiert Hamburgs Politik auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Im Zuge der Verabschiedung des neuen bundesrechtlichen Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde 2019 eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Modell anzuwenden. Darauf hat sich Hamburg nun berufen. Die Grundsteuer wird ab 2025 nach dem neuen Recht berechnet. Die neuen Feststellungserklärungen werden voraussichtlich ab dem 1.07.2022 abzugeben sein. Steuerpflichtige müssen grundsätzlich nur fünf Angaben machen: Steuer-ID, Name, Belegenheit, Grundfläche und Wohn- bzw. Nutzfläche. (sh)

Last modified: 17. März 2021

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