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Golfen ist aktuell erlaubt

13. November 2020

Nachfrage der Spieler ist ausgesprochen hoch

LEMSAHL-MELLINGSTEDT Der „Lockdown light“ ist seit vergangener Woche in Kraft. Nach aktuellem Stand darf in großen Teilen der Bundesrepublik weiterhin gegolft werden, bestätigt auch der Deutsche Golf Verband (DGV). „Die Nachfrage ist derzeit ausgesprochen gut“, sagt Dennis Kehrbein, Mitarbeiter des Golfclub Treudelberg. Derzeit regelt § 20 der Hamburger „Corona-Verordnung“, dass Sport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts im Freien, auch auf Sportanlagen, erlaubt ist. „Um dies zu gewährleisten, größere Ansammlungen zu vermeiden und entsprechende Kontrolle zu haben, müssen grundsätzlich Startzeiten gebucht werden“, berichtet Kehrbein.
Mitglieder und Gäste starten ab 8 Uhr in Intervallen von zehn Minuten. Die Disziplin der Sportlerinnen und Sportler und die Akzeptanz des Hygienekonzeptes, zu dem auch eine Maskenplicht an der Golfrezeption und ein Einbahnstraßensystem gehören, seien groß. Ähnliches berichtet Sonja Hansen, DGV Golfbetriebswirtin des Golfclub Hamburg-Oberalster: „Wir haben unseren Platz in zwei 9-Loch Kurse eingeteilt. Anmeldungen sind obligatorisch, wobei Gäste derzeit nur in der Woche ein Spielrecht erhalten.“ Grundsätzlich gilt weiterhin für alle Aktiven, dass sie vor dem Betreten einer Golfanlage immer mögliche Krankheitssymptome und ihr persönliches Gesundheitsrisiko überprüfen sollten. (sc)

Last modified: 17. Dezember 2020

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