Sozialbehörde bittet um Mithilfe
HAMBURG Ob die verordneten Kontaktbeschränkungen die erhoffte Wirkung erzielen und zu einem Rückgang der Neuinfektionen führen, ist noch nicht sicher. Um im Falle einer Ansteckung alle Kontakte nachvollziehen zu können, ruft die Sozialbehörde dazu auf, ein Kontakttagebuch zu führen. Es hilft dabei, im Ernstfall alle nötigen Kontakte schnell an das Gesundheitsamt weitergeben zu können.
Ein Kontakt-Tagebuch kann entweder in Papierform oder digital geführt werden. Dabei geht es nicht darum, alltägliche Kontakte mit der Familie, den direkten Kollegen im Büro oder den Mitschülern zu notieren. Im Vordergrund stehen Anlässe, Treffen oder Situationen, bei denen ein unvermeidlicher Kontakt mit anderen Menschen auf engem Raum entsteht. Eine beispielhafte Vorlage ist abrufbar unter www.hamburg.de/faq-corona-kontakttagebuch.
An der Corona-Eindämmungsverordnung sind zudem einige Anpassungen vorgenommen worden: Hafenrundfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare Fahrten zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt. Seniorentreffpunkte und Seniorengruppen dürfen nicht mehr öffnen. Angebote der Freizeitgestaltung und Hobbyausübung, die bei Bildungseinrichtungen angeboten werden, sind ebenfalls untersagt. Im Lehrplan vorgesehene sportliche Betätigung als Teil schulischer, akademischer oder beruflicher Bildung ist weiter zulässig.
Die Bußgeldtatbestände wurden zum Teil angepasst und Ausnahmen für die Quarantäne bei Einreisen aktualisiert. Die Verordnung steht unter www.hamburg.de/verordnung.
Die Behörden erinnern außerdem daran, neben der Einhaltung gängiger Hygieneregeln in geschlossenen Räumen für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen – durch das vollständige Öffnen der Fenster und gründliche Lüftung werden Aerosole aus dem Raum befördert. Dies reduziert die Infektionsgefahr.
Umfassende, verlässliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar. (str)
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Last modified: 17. Dezember 2020