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Ab sofort: Radfahrer auf Zick-Zack-Kurs

8. Februar 2023

In Volksdorf gelten neue Regeln auf Gehweg

VOLKSDORF Mal auf dem Gehweg, mal nicht: Wer mit dem Fahrrad auf der Halenreie und der Famsener Landstraße Volksdorf durchquert, muss sich an neue Regeln gewöhnen. Denn ab sofort ist auf dem Gehweg entlang der Farmsener Landstraße zwischen Halenreie und Eulenkrugstraße das Radfahren untersagt.

Von Marius Leweke

Die entsprechende „Straßenverkehrsbehördliche Anordnung“ wurde nun im Regionalausschuss Walddörfer bekannt gegeben und sofort umgesetzt. Zwischen den beiden Kreiseln am U-Bahnhof Volksdorf und an der Kreuzung Farmsener Landstraße und Eulenkrugstraße müssen Radfahrer auf der Straße fahren. Der Gehweg ist somit den Fußgängern und den Rad fahrenden Kindern bis zehn Jahre vorbehalten.
„Der Gehweg ist in diesem Bereich zu schmal“, so Holger Alfer, Leiter der Abteilung Prävention und Verkehr beim zuständigen Polizeikommissariat 35 in Poppenbüttel auf Anfrage des Heimat-Echo. Fußgänger, die sich durch Radfahrer gefährdet gefühlt haben, hätten sich gemeldet. Daraufhin hätten sich die Verkehrsexperten der Innenbehörde die Situation vor Ort angeschaut und die Freigabe des Gehwegs für Radfahrer aufgehoben.

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Fußgänger und Radfahrer teilen sich den schmalen Gehweg. Foto: Marius Leweke

Fußgänger haben immer Vorrang

Für Radfahrer, die auf Halenreie und Farmsener Landstraße Richtung Innenstadt fahren, heißt es nun, dass sie bis zum Kreisel am U-Bahnhof auch auf dem Gehweg fahren dürfen (nicht müssen!), sodann auf die Fahrbahn müssen und ab Eulenkrugstraße wieder auf den Gehweg wechseln können.
Gerade im Berufsverkehr und in der jahreszeitbedingten Dunkelheit ist dies durchaus nicht ungefährlich. Auf diesen Einwand entgegnet Alfer, dass die Straßenverkehrsordnung Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers zu einem Mindestabstand von 1,50 Meter verpflichtet. „Das schafft eine gute Sicherheit.“

Andererseits, das zeigten Erkenntnisse aus der Praxis, würden viele Radfahrer die Freigabe eines Gehwegs „fehlinterpretieren“. Die Freigabe heiße nicht, dass der Gehweg zugleich Radweg ist, sondern dass der Radfahrer so fahren muss, „dass jegliche Gefährdung von Fußgängern ausgeschlossen ist“. Im aktuellen Volksdorfer Fall kommt hinzu, dass der Gehweg deutlich schmaler als die von den Behörden vorgesehenen 2,50 Meter ist, die eine Freigabe für Radfahrer erlaubten.

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Die Ausfahrt vor der Kirche. Würde das Wegfallen der Parkplätze zur Verkehrssicherheit beitragen? Foto: Marius Leweke

Kita schlägt Alternative vor

Eine mögliche Lösung hat unterdessen die Kita der katholischen Gemeinde Heilig-Kreuz in einem Schreiben an die Bezirksversammlung ins Spiel gebracht. Die Beschäftigten und Eltern schlagen vor, im betroffenen Bereich die Parkplätze beiderseits der Straße ersatzlos zu streichen. Dadurch würde Platz für einen Fahrradweg oder -streifen geschaffen und zudem freie Sicht auf Gehweg und Straße für ausfahrende Besucher von den Parkplätzen von Kindergarten oder Kirche Heilig-Kreuz geschaffen. Während dieser Vorschlag im Regionalausschuss durchaus Anklang fand, war eine weitere Forderung der Kita, Schaffung einer Tempo-30-Zone vor der Parkplatzzufahrt, schnell vom Tisch. Einerseits liege der Kita-Eingang weit zurückgesetzt und nicht an der Straße und andererseits würden die Autos ohnehin bei der Ein- oder Ausfahrt in den Kreisel weniger als 30 Stundenkilometer fahren.

Last modified: 8. Februar 2023

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