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Barrierefreiheit auch im Mehrfamilienhaus

28. September 2022

Teppenlifte ermöglichen das Verbleiben im gewohnten Umfeld

WELLINGSBÜTTEL Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter leben, davon träumen viele. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Haus oder die Wohnung altersgerecht zu gestalten. Ein Problemfeld ist dabei das Treppenhaus.

Treppen sind für Viele mit zunehmendem Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall ein Hindernis. Dabei gibt es viele Möglichkeit, das bestehende Treppenhaus barrierefrei zu gestalten, berichtet der Sachverständige und Gutachter für barrierefreies Planen und Bauen Arne Buchholz aus Wellingsbüttel. Er kann seinen Kunden ein breites Spektrum an Hilfsmitteln vorstellen. Dabei ist es wichtig, einen Anbieter mit einem breitem Produktportfolio zu wählen, erläutert Buchholz aus Erfahrung.

Die einfachste und auch kostengünstigste Möglichkeit, ein Treppenhaus barrierefrei zu gestalten, ist die Montage eines Sitztreppenlifts. Dies ist sogar über mehrere Stockwerke möglich. Soll ein Lift beispielsweise in ein Mehrfamilienhaus eingebaut werden, müssen viele Kriterien beachtet werden. Obligatorisch ist die Einwilligung des Wohnungs- oder Hauseigentümers. Beim Treppenlift-Einbau greift Paragraf 554a Abs. 1 BGB, in dem der Anspruch auf barrierefreien Zugang zur Wohnung geregelt ist. Hiernach ist der Vermieter dazu verpflichtet, einen nachträglichen Einbau eines Treppenlifts zu dulden, wenn Mieter nicht mehr fähig sind, das Treppenhaus ohne fremde Hilfe zu benutzen, erklärt der Experte.

Treppenlifte unterliegen zwar keiner Baugenehmigung, müssen aber die bauaufsichtlichen Anforderungen beachten. Diese betreffen vor allem die wesentlichen Funktionen der Treppe: Sie muss als Fluchtweg freigehalten werden, der Brandschutz und die Verkehrssicherheit darf nicht grundsächlich beeinträchtigt werden. Und die vorgeschriebene Mindestlaufbreite von einem Meter muss beachtet werden.
Viele erklären vorschnell eine Wohnsituation als nicht umbaufähig. „Das Wissen um die technischen Daten der Maschinen ist das eine, aber ohne die baurechtlichen Voraussetzungen in Hamburg zu kennen geht es nicht“, sagt Gutachter Buchholz. Hierzu zählt insbesondere die jüngste WEG-Reform.

Durch diese werden Eigentümern einer Immobilie in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) mehr Freiheiten in der Umsetzung von Veränderungen der eigenen Immobilie eingeräumt. Danach ist es ausreichend, die Eigentümergemeinschaft über das Vorhaben zu informieren und keinen ausdrücklichen Widerspruch zu erhalten. Ein typischer Bereich hierfür ist die behindertengerechte Gestaltung der Immobilie. Aktuell ist der Sachverständige Arne Buchholz fast wöchentlich auf Eigentümerversammlungen in Hamburg, um die technischen Machbarkeiten in den jeweiligen Mehrfamilienhäusern zu erläutert.
Arne Buchholz
Wellingsbüttler Weg 117
22391 Hamburg
www.hamburg-lifte.de

Last modified: 28. September 2022

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