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Vogelgrippe – Es gilt wieder die Stallpflicht

10. November 2021

HAMBURG In Norddeutschland wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In Hamburg gibt es bislang noch keinen Fall. Zum Schutz der Bestände gilt hier seit Samstag eine Stallpflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Zudem sollen Hamburger Funde toter Vögel über eine 24-Stunden-Hotline melden. Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.(red)

Last modified: 10. November 2021

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