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Heimgarten zu eng für die Müllabfuhr

3. März 2021

Polizei verteilt jetzt Strafzettel an Anwohner, die ihre Autos dort geparkt haben – die sind empört

POPPENBÜTTEL Einige Anwohner der Straße Heimgarten sind empört: Seit vergangener Woche verteilt die Polizei dort Strafzettel, weil die Müllabfuhr zunehmend Probleme hat, an den parkenden Autos vorbeizukommen. „40 Jahre lang war das kein Problem, und jetzt ist die Straße plötzlich zu schmal?“, fragt Steffi Lamprecht.

Von Anja Krenz

Gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater bewohnt Steffi Lamprecht ein Haus in der Straße Heimgarten. Jeder der drei hat ein Auto und benötigt dieses auch – auf dem Grundstück gibt es jedoch nur zwei Stellplätze, sodass einer der Wagen immer auf der Straße stehen muss. Vor rund sechs Wochen fand Steffi Lamprecht einen Flyer der Stadtreinigung in ihrem Briefkasten, in dem diese darum bat, die Anwohner-Fahrzeuge nicht mehr auf der Straße zu parken. Der Grund: Der Heimgarten wird auf der einen Seite von einem Gehsteig gesäumt, auf der anderen von einem offenen Entwässerungsgraben. Der zuständigen Müllabfuhrkolonne erschien eine Durchfahrt, besonders in Höhe der Hausnummern 25 – 29, nicht sicher durchführbar. Es bestand vor allem im Winter die Befürchtung, mit dem Müllfahrzeug, das inklusive Auf- und Anbauten 2,55 Meter breit ist, in den Graben abzurutschen.

Die Stadtreinigung trat deshalb an das zuständige Polizeikommissariat 35 heran, um eine Vermessung der Straße und eine Einschätzung der Lage zu erbitten. Das klare Ergebnis: Laut Straßenverkehrsordnung muss die Restfahrbahnbreite mindestens drei Meter betragen, im Heimgarten sind es wegen der parkenden Autos nur rund 2,60 Meter. Friedhelm Petersen, beim PK 35 zuständig für Prävention und Verkehr, bestätigt, dass der Heimgarten zu schmal ist. Autofahrer hätten beim Parken auf die vorgeschriebene Mindestrestfahrbahnbreite zu achten, damit größere Fahrzeuge ungehindert vorbeikämen – wie LKW, Busse, Feuerwehren oder auch Müllfahrzeuge. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss deshalb jederzeit und überall mit einem Strafzettel oder sogar mit dem Abschleppen rechnen.

Verbreiterung der Straße nicht angedacht

Eine Überdeckelung des offenen Entwässerungsgrabens, mit dem Ziel, die Straße zu verbreitern, kommt laut Bezirksamt Wandsbek übrigens nicht in Frage: Bereits seit 1984 bestehe der Grundsatz, „dass das anfallende Regenwasser an Ort und Stelle zu versickern ist und, wenn dies nicht möglich ist, über eine offene Oberflächenentwässerung verzögert abzuleiten ist.“ Gemäß der vom Bund erlassenen Wasserrahmenrichtlinie sei eine Oberflächenentwässerung regelhaft vorzusehen.

Schlechte Nachrichten für Steffi Lamprecht. Am 8. Februar steckte unter ihrem Scheibenwischer nun zum ersten Mal ein Ticket, für das sie ein Verwarnungsgeld zahlen muss. Künftig wird sie, wie andere Anwohner auch, auf der Suche nach einem regulären Parkplatz durchs Viertel fahren. „Oder“, so die Poppenbüttelerin, „wir müssen unseren Zaun und weitere Gartenanlagen abreißen.“ Denn nur so kann der notwendige dritte Stellplatz auf dem Grundstück geschaffen werden. Ihre Befürchtung geht nun dahin, dass die künftig nicht mehr zugeparkte Straße zum Rasen einlädt, obwohl es sich um eine 30er-Zone handelt.

Dazu sagt Friedhelm Petersen: Wenn die Polizei Hinweise bekommt, dass zu schnell gefahren wird, wird sie dem nachgehen. Und der Heimgarten ist bei Weitem nicht die einzige Straße in Hamburgs Nordosten, in der man höchstens 30 fahren und wegen der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht parken darf.

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Last modified: 3. März 2021

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