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Kita-Gutscheine online beantragen

9. September 2020

Eltern sind flexibel und sparen Zeit

WALDDÖRFER/ALSTERTAL Anträge für Kita-Gutscheine können ab sofort online gestellt werden. Zudem ist es auch möglich, entsprechende Nachweise auf diesem Weg hochzuladen. Mit diesem Service unterstützt die Stadt Hamburg alle Eltern von kleinen Kindern.

„Egal ob unterwegs in der Bahn oder bequem von zu Hause aus – Kita-Gutscheine können jetzt komplett online beantragt werden. Das ist eine tolle Nachricht für alle Eltern, die sich so die jährlichen Behördengänge sparen und mehr Zeit für das haben, was wirklich wichtig ist“, sagt Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.

2019 wurden in Hamburg insgesamt 150.860 Kita-Gutscheine beantragt  Foto: Fotolia

Eltern finden den Link unter www.hamburg.de/kita-gutschein. Die erforderlichen Daten sind in wenigen Minuten eingetragen und werden sicher an das zuständige Bezirksamt übermittelt. Der Gutschein kann anschließend innerhalb von zwei Monaten in jeder der mehr als 1.100 Kitas eingelöst werden, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen. Jedes Kind in Hamburg, das noch nicht eingeschult ist, hat ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf täglich fünf Stunden Kita-Betreuung inklusive Mittagessen. Das Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt. Der Gutschein kann für bis zu zwölf Stunden tägliche Betreuung online beantragt werden. Wichtig: Der Antrag sollte drei bis sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn gestellt werden.

Das neue digitale Verfahren haben die Bezirksämter Hamburg-Nord und Wandsbek gemeinsam mit der Sozialbehörde und dem Amt für IT und Digitalisierung entwickelt. In Hamburg wurden 2019 insgesamt 150.860 Anträge auf Kita-Gutscheine gestellt. Davon entfielen auf die beitragspflichtigen Leistungen 93.446 Kinder und auf die beitragsbefreiten Leistungen 57.414 Kinder. Die Kita rechnet die Kosten direkt mit der Stadt ab – Eltern zahlen bei mehr als fünf Stunden Betreuung nur einen Anteil an den Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (Familieneigenanteil). Dieser lag bei den beitragspflichtigen Leistungen im Jahr 2019 bei rund 113 Euro monatlich (sho)

Last modified: 9. September 2020

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