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Klare Regeln für den Bau von Mehrfamilienhäusern

13. Januar 2022

FDP will Rechtssicherheit bei der Nachverdichtung: in Volksdorf und Umgebung

VOLKSDORF Dass in Volksdorf immer öfter kleine Einfamilienhäuser großen Gebäuden mit mehr als zehn Wohneinheiten weichen, sorgt im Stadtteil seit längerem für Ärger. Erst kürzlich hat die Initiative „Volksdorf 40+“ einen Baustopp für ein Mehrfamilienhaus am Maetzelweg 7 erreicht. Die FPD möchte jetzt weg von Einzelfallentscheidungen und hin zu mehr Rechtssicherheit.

Von Matthias Damm

Wenn es bei Bauvorhaben zu Unstimmigkeiten kommt, sind nicht selten ungenau formulierte oder schlicht veraltete Bebauungspläne der Grund. Die FDP-Fraktion Wandsbek fordert jetzt eine Aktualisierung, sowie je nach Örtlichkeit klare Begrifflichkeiten in den betreffenden Bebauungsplänen. Dafür bringt sie am 18. Januar einen Antrag mit dem Ziel in die Bezirksversammlung ein, eine moderate Nachverdichtung rechtssicher zu ermöglichen. Das heißt beispielsweise, eine zu starke Nachverdichtung von vorneherein zu verhindern – und absehbare zahlreiche und langwierige Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht zu vermeiden.

Birgit Wolff, FDP-Fraktionsvorsitzende: „Wir greifen einen Antrag der CDU aus April 2021 auf, der Mindestgrößen für Grundstücke festlegen wollte, um eine erheblich verdichtende Bebauung zu verhindern. Dieser Antrag wurde seinerzeit von der rot-grünen Koalition abgelehnt. Das Ziel des damaligen Antrages ist aber nach wie vor von der Richtung her hilfreich.“ Denn rechtsunsichere Bebauungspläne, so die FDP, provozierten gegebenenfalls eine völlig unterschiedliche Auslegung in Behörden, im Bauprüfausschuss, bei den Antragstellern und den betroffenen Nachbarn.

Laut FDP könne sich kein Bereich der Stadt der Verpflichtung entziehen, dem Bedarf der Nachverdichtung ein eigenes Angebot entgegenzusetzen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die vielen Facetten, die das Bild Hamburgs prägen, verwischen, so Birgit Wolff: „Die Festlegung der maximal zur Bebauung freigegebenen Fläche eines Grundstücks auch über eine Grundstücksteilung hinaus muss klar geregelt sein. Für die Bebauungspläne 40, 42 und 43 in Volksdorf wird die Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 empfohlen, das bedeutet: Grundfläche multipliziert mit dem Faktor 0,3 ergibt die für eine Bebauung maximal zur Verfügung stehende Fläche.“ Auf einem 1.000 Quadratmeter-Grundstück dürften demnach maximal 300 Quadratmeter bebaut werden. „Wir erwarten, dass sich auch die Regierungskoalition pragmatischen Lösungsvorschlägen nicht verschließt!“, sagt Birgit Wolff.

Last modified: 17. Januar 2022

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