Hamburg führt als erstes Bundesland Strafe ein
ALSTERTAL/WALDDÖRFER Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt auch in Hamburg seit dem 24. November die 3G-Regelung im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Wer Bus, Bahn und Fähren des hvv nutzen möchte, muss seitdem den Nachweis erbringen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Der Test-Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Nicht-Einhaltung stellt nach Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Wer in Bussen und Bahnen keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss ab jetzt 80 Euro Strafe bezahlen.
Damit ist Hamburg das bislang einzige Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt. Sie tritt am 13. Dezember in Kraft. (red)
Last modified: 8. Dezember 2021