Tanzen erlaubt – aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen
HAMBURG Seit Samstag gibt es einige neue Corona-Regeln.
Konkret geht es beispielsweise darum, wie viele Menschen zusammen feiern dürfen. Das gilt jetzt: In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 50 und im Freien höchstens 100 Personen an Feiern wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Grillfesten teilnehmen, vollständig Geimpfte sowie Gensene werden nicht mitgerechnet. In geschlossenen Räumen dürfen nur Personen, die über einen negativen Testnachweis verfügen, sowie Geimpfte und Genesene dabei sein.
In Innenräumen gilt Maskenpflicht
Wichtig für Gastgeber und Gäste: Wird in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung gefeiert, müssen die Gäste medizinische Masken tragen. Diese dürfen sie nur absetzen, wenn sie sitzen oder fest an Stehtischen stehen.
Beim Tanzen wird es noch komplizierter: Es darf getanzt werden, jedoch nur, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen tanzen. Hierbei bleiben bis zu zehn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen unberücksichtigt, wenn diese einen negativen Corona-Test haben oder noch nicht volljährig sind. Die Inhaber von Gastwirtschaften und Hotels sind berechtigt, nach dem Impf- oder Genesenenausweis zu fragen und die Daten auch zu verarbeiten.
Generell gilt die Möglichkeit, eine Quarantäne-Zeit zu verkürzen. Hierfür muss frühestens nach Ablauf einer Frist ein Test durchgeführt werden und negativ ausfallen. Kitas können solche Tests durchführen und dokumentieren. Wer Wohneinrichtungen der Pflege und Kurzzeitpflegeeinrichtungen besucht, muss weiterhin einen Nachweis über die Impfung oder Genesung erbringen oder einen Corona-Test nachweisen. (red)
Last modified: 21. September 2021