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Forderung: Corona-Tests in Schulen sollen auch in Vereinen und Jugendzentren gelten

25. August 2021

WANDSBEK Die rot-grüne Koalition in Wandsbek möchte Bescheinigungen für negative Corona-Tests leichter für Kinder und Jugendliche erreichbar machen. Zukünftig sollen nach den regelhaften Corona-Tests an den Schulen mit möglichst wenig Aufwand Testbescheinigungen für die Schülerinnen und Schüler ausgestellt werden, die dann auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden können.

Dazu Marc Buttler, Vorsitzender der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Kinder und Jugendliche sollen zukünftig einen Rechtsanspruch darauf haben, für die regelhaften Tests an den Schulen auch eine Bescheinigung zu erhalten. Diese Testbescheinigungen sollen mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand von den Schulen ausgestellt werden. So sorgen wir dafür, dass auch wirtschaftlich schwächere Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Test an Aktivitäten in Vereinen und Jugendzentren teilnehmen können, ohne durch einen erneuten Test eine Bescheinigung zu erhalten. Um das Infektionsgeschehen an Schulen möglichst wirksam einzudämmen, wollen wir zudem erreichen, dass die bisher genutzten Antigen-Schnelltests durch PCR-Tests ersetzt oder zumindest ergänzt werden.“

Dazu Eva Kuczewski-Anderson, Sprecherin der GRÜNEN Fraktion Wandsbek für Gesundheitspolitik: „Die Corona-Pandemie hat Schülern und Eltern viel abverlangt. Schulen waren teilweise geschlossen, Sportvereine konnten nur eingeschränkt Termine anbieten, sodass Mädchen und Jungen sich auch in der Freizeit nicht treffen konnten. Mit dieser Erleichterung wollen wir den Familien ein Stück Freiheit zurückgeben und das soziale Leben wieder erleichtern. Zusätzlich fördern wir die Impfung durch mobile Impfteams an Schulen. Hier sind besonders Schulen mit niedrigem Kess-Status zu berücksichtigen. Das Angebot sollte auch offen für Eltern und weitere Anwohnersein.“
Die Hamburger Schulbehörde hat Ende Juli mitteilen lassen, wie und mit welchen Voraussetzungen die Testbescheinigungen ausgestellt werden können. Bisher ist das Ausstellen der Bescheinigungen allein in das Ermessen der Schulen gestellt. (red)

Last modified: 25. August 2021

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